Arbeitsmedizin WittenbergUntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetzt müssen Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sich in einer Berufsausbildung befinden oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind, von einem Arzt untersucht worden sein und dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Die Kosten für die Untersuchung trägt das Bundesland. Die Untersuchungsformulare sind bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich. Die Untersuchungsformulare enthalten einen Gesundheitsfragebogen, den die Erziehungsberechtigten vorab ausfüllen und unterschreiben müssen. Alle Formulare müssen zur Untersuchung mitgebracht werden.

Teil der Untersuchung sind neben einem ärztlichen Gespräch und einer körperlichen Untersuchung ein Sehtest, ein Hörtest und eine Urinuntersuchung. Zur Untersuchung sind eventuell vorhandene aktuelle Sehhilfen mitzubringen.