Arbeitsmedizin Wittenberg - Untersuchungen nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung

Der Verordnungsgeber schreibt in der Strahlenschutzverordnung (§§ 60-64) und in der Röntgenverordnung (§§ 37-41) eine ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen vor.

Die Untersuchung beinhaltet ein ärztliches Gespräch, eine körperliche Untersuchung, eine Blutentnahme und ggf. eine ergänzende Funktionsdiagnostik. Für eine Beratung ist die Kenntnis der bisherigen Strahlenbelastung (beispielsweise dokumentiert im Strahlenpass) unerlässlich.