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Untersuchungen für Busfahrer undPersonenbeförderung

Arbeitsmedizin WittenbergUntersuchungen für Busfahrer und für Personenbeförderung

Bus- und Taxifahrer müssen ein ausreichendes Sehvermögen sowie die körperliche Eignung nachweisen.

Zusätzlich müssen Busfahrer bei Ersterteilung sowie ab dem 50. Lebensjahr ihre psychomentale Leistungsfähigkeit nachweisen, Taxifahrer bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr.

Wir empfehlen insbesondere bei erforderlichem Nachweis der psychomentalen Leistungsfähigkeit ausgeruht zur Untersuchung zu kommen.

Zur Untersuchung sind unbedingt mitzubringen:

  • Der gültige Personalausweis oder Reisepass
  • alle aktuellen Sehhilfen (sofern zutreffend)
  • die dazugehörigen Brillenpässe
  • eine Liste der vom Arzt verordneten Medikamente (wenn zutreffend)
  • bei Diabetikern das Zuckerbuch und der letzte Blutzucker-Langzeitwert (HbA1c), nicht älter als 3 Monate
  • Unterlagen über fahreignungsrelevante Erkrankungen (sofern zutreffend), beispielsweise aktuelle kardiologische Befunde nach Herzinfarkt oder internistisch-neurologische Befunde nach Schlaganfall

Vor Beginn der Untersuchung werden Sie gebeten, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben. Details können im späteren ärztlichen Gespräch besprochen werden.

Nach Abgabe einer Urinprobe folgen wenn erforderlich der psychomentale Leistungstest sowie der Sehtest, die Gesichtsfelduntersuchung, ein Hörtest und ein Ruhe-EKG.

Nach dem ärztlichen Gespräch und der körperlichen Untersuchung werden die Bescheinigungen ausgehändigt, die dann bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden können.


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